UPDATE zum Thema E-Rezept

ALLGEMEINES:

Ab dem 01.01.2024 wird die Verwendung des elektronischen Rezepts („E-Rezept“)

verpflichtend für alle Arztpraxen. Bitte beachten Sie folgende Punkte:

 

  1. Damit ein E-Rezept ausgestellt werden kann, muss Ihre Versichertenkarte in der Praxis eingelesen worden sein.
  2. Wenn ein E-Rezept von uns ausgestellt worden ist, können Sie das Rezept einfach mit Ihrer Versichertenkarte in Ihrer Apotheke einlösen (d.h. Sie müssen dafür nicht nochmal extra in unserer Praxis vorstellig werden).
  3. E-Rezepte können nur von der/dem zuständigen Ärztin/Arzt freigeschaltet werden, d.h. ein Rezept für hausärztlich verordnete Medikamente (zB Schilddrüsentbl, Schmerzmittel, Blutdrucksenker, Diabetesmedikation etc.) kann nur ausgestellt werden, wenn Frau Selle anwesend ist. Sollten Sie während der Urlaubszeit ein Rezept benötigen, müssen Sie sich an unsere Vertretung wenden.
  4. Die Bearbeitung von Rezeptanforderungen dauert mindestens einen Werktag. Rezepte, die am Wochenende bestellt werden, sind also idR ab Dienstag fertig gestellt und in der Apotheke einlösbar.
  5. Der organisatorische Aufwand, ein E-Rezept zu erstellen und freizuschalten ist für uns höher als ein ausgedrucktes Rezept einfach zu unterschreiben. Um einen möglichst reibungslosen Ablauf in der Praxis zu gewährleisten ist es wichtig, dass Sie Ihre Rezepte unbedingt vorher bestellen.
  6. Wenn Sie sehen möchten, ob ein Rezept bereits erstellt und freigeschaltet ist, ist dies zB mit der  App „E-Rezept“ von Gematik möglich.
  7. Privatrezepte, Verordnungen und Überweisungen werden wie bisher in Papierform ausgestellt.