Informationen zur elektronischen Patientenakte (ePA)
Seit 30.04. sind wir (wie alle Arztpraxen) gesetzlich verpflichtet, die elektronische Patientenakte zu nutzen. Das bedeutet, dass bestimmte Befunde von uns in Ihre elektronische Patientenakte (ePA) hochgeladen werden müssen, wenn Sie bei Ihrer Krankenkasse nicht widersprochen haben.
Für den hausärztlichen Bereich sind dies im Wesentlichen:
- Laborbefunde
- Medikationspläne
Für den kardiologischen Bereich sind dies im Wesentlichen:
- Laborbefunde
- Befundberichte
Weitere Dokumente können optional hochgeladen werden.
Wenn Sie nicht wünschen, dass wir Befunde in Ihre ePA laden, teilen Sie uns dies bitte mit.
Weitere Informationen zur ePA finden Sie auch auf der Homepage der Gematik unter (externer Link):
https://www.gematik.de/media/gematik/Medien/ePA/Dokumente/gematik_ePA_KurzErklaert_RZ_RGB_oa.pdf